Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten Angeboten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der viscan GmbH. Vorrang haben stets individuelle Vereinbarungen. Herstellergarantien, Lizenz-, Service-, Nutzungs- und Supportbedingungen von Drittanbietern gelten nur nach Maßgabe der jeweiligen Drittanbieterbedingungen und werden durch diese Garantiebedingungen nicht erweitert.
1) Die gesetzliche Mängelhaftung/Gewährleistung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, den AGB der viscan GmbH und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit im B2B-Geschäft wirksam vereinbart, insbesondere durch die AGB der viscan GmbH, können Gewährleistungsrechte und Verjährungsfristen beschränkt sein; insbesondere ist die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel grundsätzlich auf zwölf Monate ab Ablieferung, Bereitstellung oder Abnahme begrenzt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(2) Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährte Leistung. Inhalt, Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse, Reaktionszeiten, Servicelevel und Vergütung ergeben sich ausschließlich aus diesen Garantiebedingungen sowie dem jeweils gebuchten Garantie- oder Servicepaket. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt oder als Bestandteil eines gebuchten Pakets vereinbart wurde.
Garantiegeber ist die
viscan GmbH, Am Wallgraben 144, 70565 Stuttgart
(1) Der Garantieumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket. Ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung gilt ausschließlich das Basic-Grundmodell. Garantieleistungen erfolgen nach Wahl der viscan GmbH durch Reparatur, Austausch, erneute Bereitstellung, Fehlerkorrektur, Workaround oder sonstige angemessene Maßnahme. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Leistungserbringung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Das Basic-Grundmodell ist im Produktpreis enthalten und beschränkt sich bei anerkanntem Gewährleistungs- oder Garantiefall auf Reparatur oder Austausch im Servicezentrum. Nicht enthalten sind insbesondere Vor-Ort-Service, Ersatz- oder Austauschgeräte, Expressbearbeitung, Schulungen, Datenwiederherstellung, Projektunterstützung, Integrationsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen, sofern diese nicht gesondert vereinbart und vergütet werden.
(3) Bei Software-, SaaS-, Cloud- und Schnittstellenleistungen umfasst eine Garantie nur ausdrücklich vereinbarte Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung. Ohne gesonderte SLA-Vereinbarung bestehen keine garantierte Verfügbarkeit, keine garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit, keine Garantie für unterbrechungsfreien Betrieb und keine Garantie für Kompatibilität mit Fremdsystemen, Drittsoftware, Hardware Dritter oder kundenseitigen Systemumgebungen.
(4) Öffentliche Aussagen von Herstellern, Lieferanten oder Drittanbietern, technische Datenblätter, Produktabbildungen, Werbeaussagen oder sonstige Drittangaben begründen keine Garantie der viscan GmbH, sofern diese nicht ausdrücklich in Textform als eigene Garantie übernommen wurden.
(1) Die Garantiedauer richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket:
(2) Die Garantie beginnt mit Gefahrübergang, Ablieferung oder Bereitstellung der betroffenen Leistung. Bei Software-, SaaS- und Cloud-Leistungen beginnt die Garantie mit Bereitstellung des Zugangs oder der produktiven Nutzbarkeit. Reparatur, Austausch oder sonstige Garantieleistungen führen nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Von der Garantie ausgeschlossen sind, soweit im jeweiligen Paket nicht ausdrücklich abweichend geregelt:
(1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Auftreten oder Entdeckung des Mangels in Textform anzuzeigen. Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, betroffene Seriennummern, Softwareversionen, Systemumgebung, Nutzungsumstände, relevante Protokolle sowie sonstige zur Prüfung erforderliche Informationen enthalten.
(2) Die viscan GmbH ist berechtigt, zunächst eine Fernanalyse, Plausibilitätsprüfung oder Fehlerreproduktion durchzuführen. Der Kunde hat hierfür erforderliche Zugänge, Informationen, Ansprechpartner, Testdaten, Logfiles und Systemzugriffe rechtzeitig und kostenfrei bereitzustellen.
(3) Reparaturen erfolgen:
(4) Transportkosten trägt:
(5) Ein Anspruch auf ein Ersatz- oder Austauschgerät, Vor-Ort-Service, Expressbearbeitung, bestimmte Reaktionszeiten oder bestimmte Wiederherstellungszeiten besteht nur, wenn dies im gebuchten Garantie- oder Servicepaket ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Der Kunde kann im Rahmen separater Vereinbarung kostenpflichtige Garantieerweiterungen erwerben.
(2) Das Paket Professional ist das erweiterte Standardpaket für Kunden mit erhöhtem Servicebedarf. Es kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
(3) Das Paket Premium ist für kritische Projekte, Enterprise-Kunden und zeitkritische Betriebsumgebungen vorgesehen. Es kann insbesondere Total-Care-Leistungen, erweiterten Schutz einschließlich optionalem Accidental Damage, Austauschgerät innerhalb von 48 Stunden, Vor-Ort-Service, Fernwartung, garantierte Updates, Schulungsleistungen für neues Personal sowie definierte SLA- und Verfügbarkeitszusagen umfassen, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Reisekosten und Fremdkosten sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Als unverbindliches Preismodell können Professional-Pakete mit 10 % p. a. vom Hardwarewert bzw. bei Software mit 10 % auf die relevanten Grundkosten und Premium-Pakete mit 20 % p. a. vom Hardwarewert oder Projektvolumen angeboten werden; abweichende Preise, Rabatte, Vorkassemodelle und Laufzeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Basis-, Speicher-, Hosting-, Hersteller-, Lizenz- und Drittanbieterkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Für die Haftung im Zusammenhang mit Garantieleistungen gelten die Haftungsregelungen der AGB der viscan GmbH, insbesondere § 9 der AGB, entsprechend. Eine Garantie erweitert die Haftung der viscan GmbH nur insoweit, wie dies im jeweiligen Paket ausdrücklich geregelt ist.
(2) Insbesondere besteht keine Haftung für:
(3) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie ausdrücklich übernommene Garantien, bleiben unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet:
(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Garantiebedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Vorrangig gelten individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte SLA-Regelungen.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Garantiegebers, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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